Rechtliche Hinweise zur Nutzung von WLAN- und Funktechnik
Sendeleistung:
Gemäß den in Deutschland geltenden Bestimmungen darf die äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) eines WLAN-Geräts 20 dBm bzw. 100 mW nicht überschreiten.
Der Erwerb und Besitz der Geräte ist grundsätzlich zulässig. Für die Inbetriebnahme und Nutzung liegt die Verantwortung jedoch beim Käufer. Dieser verpflichtet sich, sich mit den datenschutzrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Vorgaben vertraut zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Gesetze und Regelwerke:
das Telekommunikationsgesetz (TKG)
das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
gegebenenfalls länderspezifische Regelungen bei Nutzung außerhalb Deutschlands
Mit dem Kauf dieses Artikels erklären Sie ausdrücklich, die rechtlichen Vorgaben zu kennen und einzuhalten. Eine unsachgemäße Nutzung kann ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen haben.
Beispielrechnung zur effektiven Sendeleistung (EIRP):
Ein WLAN-Gerät hat eine Ausgangsleistung von 17 dBm (ca. 50 mW).
Es wird mit einer Außenantenne mit 7 dBi Gewinn betrieben, die über ein 5 Meter langes Koaxialkabel mit 2 dB Dämpfung angeschlossen ist.
Berechnung der EIRP:
17 dBm (Sendeleistung)
+ 7 dBi (Antennengewinn)
– 2 dB (Kabeldämpfung)
= 22 dBm effektive EIRP → entspricht ca. 158 mW
Ergebnis: Die zulässige Grenze von 20 dBm / 100 mW wird überschritten.
In diesem Fall müsste entweder:
- die Ausgangsleistung des Geräts reduziert werden
- eine Antenne mit geringerem Gewinn verwendet werden
- oder ein längeres bzw. dämpfungsstärkeres Kabel eingesetzt werden
Nur so kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.